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50 Jahre Evangelische Medienzentrale Kassel

Verleihbedingungen

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1.  Die Evangelische Medienzentrale Kassel (EMZ) stellt im Rahmen ihres kirchlichen Auftrages Pfarrern/innen, kirchlichen Mitarbeitern/innen, Lehrern/innen (vor allem für das Fach Religion) und anderen Pädagogen/innen sowie sonstigen Multiplikatoren audiovisuelle Medien und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Nutzung der Medien ist nur innerhalb des Gebiets der Landeskirche von Kurhessen-Waldeck zulässig. In Ausnahmefällen ist der Verleih nach außerhalb der Landeskirche möglich, jedoch wird dies in den Geschäftsbedingungen vieler Lieferfirmen nicht gestattet (das gilt besonders für Spielfilme).


2.  Um die Angebote der Medienzentralen nutzen zu können, ist eine Registrierung mit Kunden-Nummer und die Zahlung einer Jahrespauschale (Nutzungsentgelt) erforderlich. Automatisch wird zu Beginn jeden Schuljahres an jeden registrierten Entleiher eine Zahlungsaufforderung (Rechnung) verschickt. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird zu diesem Termin die Jahrespauschale abgebucht. Die Jahrespauschale gilt für das begonnene Schuljahr (nicht für das Kalenderjahr).

3.  Wer die Angebote der Medienzentrale nicht mehr nutzen möchte, hat die Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Am Ende des Schuljahres wird dann die Adresse in der Kunden-Datei gelöscht. Erfolgt die Kündigung während des laufenden Schuljahres, so wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.

4.   Entleiher ohne Kunden-Nummer zahlen pro Titel eine Bearbeitungs- und Verleihgebühr. Bei Postversand übernehmen sie auch das Porto für beide Postwege.

5.   Bei telefonischen oder schriftlichen (E-Mails) Bestellungen sind folgende Angaben erforderlich: Kunden-Nummer und Name, Bestell-Nummer und Titel des Mediums sowie die gewünschte Entleihzeit. Reservierungen einzelner Titel sind jederzeit möglich. Bestellte Medien werden in der Regel drei Arbeitstage vor dem Einsatztermin verschickt. Die EMZ übernimmt keine Haftung bei Lieferbehinderung durch höhere Gewalt und unpünktliche Rückgabe durch Vorentleiher.

6.  Die Verleihzeit soll grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden. Wenn kein besonderer Rückgabetermin vereinbart wurde, ist automatisch eine Verleihzeit von einer Woche vorgegeben. Eine Verlängerung der Verleihzeit ist nur nach Rücksprache möglich.

7.  Der Entleiher ist verpflichtet, die entliehenen Medien ordnungsgemäß und pünktlich zurückzugeben bzw. zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins wird sofort eine Mahnung verschickt. Für die zweite und dritte Mahnung werden Mahngebühren (5 bzw. 10 Euro) erhoben. Nach der dritten Mahnung werden die fehlenden Medien in Rechnung gestellt.

8.  Der Versand erfolgt in der Regel als Postpaket oder Brief. Das Porto für die Rücksendung trägt der Entleiher. Innerhalb der Stadt Kassel und in angrenzende Gemeinden wie z. B. Baunatal und Vellmar erfolgt aus Kostengründen kein Postversand. Die Entleiher aus diesem Bereich werden gebeten, sich die Medien abzuholen. Auf Wunsch ist statt Abholung auch Versand möglich, allerdings nur gegen Erstattung der Portogebühren.

9.  Der Entleiher verpflichtet sich, der EMZ mitzuteilen, wenn sich seine Anschrift geändert hat durch Wohnungswechsel.

10.  Es ist nicht gestattet, Medien für eigene Zwecke unter Angabe der Kundennummer einer fremden Person zu entleihen. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist ohne Zustimmung der EMZ unzulässig.

11.  Die Ausleihe von Spielfilmen (DVD) ist in der Regel auf eine Anzahl von drei Titeln pro Woche begrenzt. Ausgenommen davon sind besondere kirchliche und schulische Veranstaltungen.

12.  Von den Entleihern erwartet die EMZ einen sorgsamen Umgang mit den Medien. Für verursachte Schäden haftet der Entleiher, ebenso bei Verlust. Alle Schäden sind der EMZ zu melden.

13.  Das Kopieren und Duplizieren von entliehenen Medien ist gemäß § 96 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

14.  Die kommerzielle Verwendung entliehener Medien ist nicht zulässig.

15.  Alle von der Medienzentrale verliehenen Filme sind für die nichtgewerbliche öffentliche Vorführung bestimmt. Für Spielfilm-Vorführungen (und lange Dokumentarfilme) ist keine öffentliche Werbung (z. B. in der Tageszeitung und im Internet) zulässig. Bei nichtgewerblichen Filmveranstaltungen darf kein Eintritt erhoben werden. Nicht gestattet sind Open-Air-Vorführungen von Spielfilmen. Werbung ist „intern“ möglich, z. B. im kirchlichen Gemeindebrief, im Kirchengebäude und im Schaukasten.

16.  Evtl. fällige GEMA-Gebühren (z. B. bei öffentlichen Spielfilm-Vorführungen)  trägt der Entleiher.

17.  Alle Verleihkunden der EMZ, die die Jahrespauschale zahlen, sind berechtigt, auch den Service des neuen Medienportals zu nutzen und Filme, Web-DVDs und Arbeitsmaterialien direkt auf den Rechner herunterzuladen (Downloads). Für dieses Angebot gelten besondere Geschäftsbedingungen.

18.  Entleiher, die die Verleihbedingungen der EMZ nicht einhalten, können vom Verleih ausgeschlossen werden.

Filmempfehlung

the help 

Tate Taylor, USA 2011
140 Min., f., Spielfilm, FSK: 0

 
Neu!
im Verleih

karla und katrine 

Charlotte Sachs Bostrup, Dänemark
83 Min., f., Spielfilm, FSK: 6